Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung

Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung. Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen.

Ziel der Gefährdungsanalyse ist es:

- die Bestandsaufnahme von Gefährdungen und Ereignissen, die in der spezifischen Trinkwasserinstallation auftreten können,

- die Einschätzung von Risiken für die Schädigung der Gesundheit, resultierend aus vorhandenen Schwachstellen,

- die Priorisierung von Handlungsmaßnahmen

Der Untersuchungsumfang umfasst auftragsgemäß:

- Ortsbegehung der Trinkwasserinstallationen,

- Erfassen und Dokumentation von Schwachstellen und Defiziten,

- Bewertung der festgestellten Sachverhalte

Grundlage einer Gefährdungsanalyse sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie die a.a.R.d.T. hier insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt W 551, der DVGW-Hinweis W 1001 und die VDI-Richtlinie 6023. Das Arbeitsblatt W 551 beschreibt die technischen Anforderungen, auch für den Sanierungsfall. Die enthaltenen Tabellen 1a (orientierende Untersuchung) und 1b (weitergehende Untersuchung) beinhalten sowohl nach Höhe der Messergebnisse abgestufte Vorgaben für Maßnahmen, als auch Zeitvorgaben für deren Umsetzung. Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse erfolgt unabhängig. Die Ergebnisse einer Gefährdungsanalyse werden in einer Niederschrift in Gutachtenform mit hinreichender Dokumentation der Ortsbesichtigung erstellt. Dabei werden die im DVGW-Arbeitsblatt W551 zugrunde gelegten technischen Regeln sowie die in den zugehörigen Kommentaren behandelten Themen und Inhalte abgearbeitet und in Berichtsform dargestellt.

Fragen Sie bei uns nach. Zuständiger Sachbearbeiter ist hier der ö.b.u.v. Sachverständige, Herr Thore Legleitner. Kontaktieren können Sie Herrn Legleitner unter

info@gutachter-legleitner.de