Sachlagenbewertung nach Aktenlage
Sie als Auftraggeber haben sicherlich des Öfteren eine Rechnung, Angebot, o.ä.
vorliegen, welche fachlich geprüft werden soll. Hier sind im Wesentlichen Bauteile zu nennen wie
Wasseruhren, Armaturenschläuche, Eckventile, u.v.m. Die Zuordnung nach Sparten sind jedoch im
Verlauf eines Schadens eher schwierig bis unmöglich für den Laien zu erkennen.
Unsere langjährige Erfahrung mit solchen schadensursächlichen
Einbauteilen gibt uns und damit Ihnen, die Möglichkeit, hier ein
unterstützendes Instrument im Bezug auf die Zuordnung zu
ermöglichen. In einem solchen Fall senden Sie uns einfach die
Rechnung oder das Angebot zu und wir werden Ihnen eine fundierte
Aussage bezüglich Ihrer Fragestellung geben.
Gern kann eine Aktenprüfung auch in einem Vorgespräch
vorabgestimmt werden, falls Sie nicht genau wissen, ob es überhaupt
möglich ist. Hierzu nehmen Sie bitte mit unserem Herrn Henning Leyendecker Kontakt auf unter
info@gutachter-legleitner.de
und nennen in der Betreffzeile „Aktenprüfung“.