Sachlagenbewertung nach Aktenlage

Sie als Auftraggeber haben sicherlich des Öfteren eine Rechnung, Angebot, o.ä. vorliegen, welche fachlich geprüft werden soll. Hier sind im Wesentlichen Bauteile zu nennen wie Wasseruhren, Armaturenschläuche, Eckventile, u.v.m. Die Zuordnung nach Sparten sind jedoch im Verlauf eines Schadens eher schwierig bis unmöglich für den Laien zu erkennen.

Unsere langjährige Erfahrung mit solchen schadensursächlichen Einbauteilen gibt uns und damit Ihnen, die Möglichkeit, hier ein unterstützendes Instrument im Bezug auf die Zuordnung zu ermöglichen. In einem solchen Fall senden Sie uns einfach die Rechnung oder das Angebot zu und wir werden Ihnen eine fundierte Aussage bezüglich Ihrer Fragestellung geben.

Gern kann eine Aktenprüfung auch in einem Vorgespräch vorabgestimmt werden, falls Sie nicht genau wissen, ob es überhaupt möglich ist. Hierzu nehmen Sie bitte mit unserem Herrn Henning Leyendecker Kontakt auf unter

info@gutachter-legleitner.de

und nennen in der Betreffzeile „Aktenprüfung“.